Warum sind Knochenmarkspenden nötig?
Alle Blutzellen des Menschen werden im Knochenmark gebildet. Dieses darf
nicht mit dem Nervengewebe Rückenmark verwechselt werden. Die Knochenmarkzellen
befinden sich im Knochengerüst. Die Knochenmarktransplantation, d.h.
Übertragung des Knochenmarks von einem gesunden Spender auf einen
Patienten, ist in erster Linie bei bösartigen Blutkrankheiten (z.B.
Leukämien) angezeigt. Diese Krankheiten sind in der Regel Erkrankungen
der weißen Blutzellen, die in vielen Fällen zum Tode des Patienten
führen. Sie können jeden treffen. Ihre Ursache ist bis heute
weitgehend unbekannt; unter normalen Umständen gibt es hierzu keine
erkennbare Veranlagung.
Allein in Deutschland erkranken jährlich etwa 4.000 Menschen, die
entweder medikamentös, vor allem mit Hilfe der Chemotherapie, oder
- bei deren Versagen - durch eine Knochenmarktransplantation behandelt
werden können. Die Chemotherapie wird in vielen Kliniken durchgeführt,
während es jedoch nur wenige Zentren gibt, in denen Knochenmarktransplantationen
vorgenommen werden. Voraussetzung für eine solche Transplantation
ist eine genaue Übereinstimmung der sog. HLA-Gewebemerkmale (HLA=
Humane Leukozyten-Antigene) zwischen Spender und Empfänger. Die Spendersuche
beginnt unter Familienangehörigen: Eltern kommen wegen der biologischen
Vererbungswege so gut wie nie als Knochenmarkspender für ihr krankes
Kind infrage, bei Geschwistern hingegen beträgt die Wahrscheinlichkeit
der Übereinstimmung 25%. Ideale Spender / Empfänger wären
eineiige Zwillinge.
Wenn in der engeren oder erweiterten Familie kein passender Spender
gefunden wird, muß dann unter Nichtverwandten gesucht werden. Wegen
der immensen Kombinationsmöglichkeiten der HLA-Antigene (die größer
als beim Lotto sind) ist es nötig, eine möglichst große
Anzahl freiwilliger Knochenmarkspender zu gewinnen. Hierzu wurden in Deutschland
mehrere Spenderzentralen eingerichtet, die im Zentralen Knochenmarkspender-Register
Deutschland in Ulm zusammengefaßt sind. Eine weltweite, enge Zusammenarbeit
aller Datenbanken erhöht die Chancen für das Auffinden eines
gewebeverträglichen Spenders. Deswegen ist die Spenderzentrale Düsseldorf
der "Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Knochenmarkspende
in Nordrhein-Westfalen" (LAG NRW) dem mit 1,3 Mio. Spendern weltweit größten
Register (NMDP) in den USA angeschlossen.
Wer kann Knochenmarkspender werden ?
Als Knochenmarkspender kann sich jede gesunde Person im Alter zwischen
18 und 50 Jahren zur Verfügung stellen. Der Spender darf auf keinen
Fall HIV-infiziert sein, auch sollte er nicht bestimmte Infektionskrankheiten
wie z.B. Tuberkulose, ansteckende Gelbsucht und Malaria durchgemacht haben
bzw. zur Zeit daran erkrankt sein. Zusätzliche Ausschlußkriterien
sind u.a. Erkrankungen von Herz und Kreislauf, Leber, Immunsystem, Diabetes
und Krebs. Die Entscheidung darüber wird von den Fachärzten im
Einzelfall getroffen.
Wie erteile ich mein Einverständnis ?
Zusammen mit der Abgabe einer ersten Blutprobe von 10ml (Menge eines Schnapsglases)
unterschreibt der Spender eine Einverständniserklärung. Diese
bezieht sich zunächst auf die grundlegende Bereitschaft zur freiwilligen
Knochenmarkspende und auf die Speicherung der persönlichen Daten und
der HLA-Gewebemerkmale ausschließlich in der Spenderzentrale Düsseldorf.
Sie beinhaltet außerdem die Zustimmung zur Weitergabe dieser Daten
in anonymisierter Form (d.h. die persönlichen Daten werden durch eine
Kennziffer ersetzt, die keinen Rückschluß auf die Person ermöglicht)
an nationale und internationale Transplantationszentren bzw. Knochenmarkspender-Dateien.
Anonymität wird auch zwischen Spender und Empfänger gewahrt;
sie kann frühestens nach Ablauf eines Jahres im gegenseitigen Einverständnis
aufgehoben werden.
Wie wird der geeignete Spender gefunden?
Die Laboruntersuchungen zur Feststellung des am besten geeigneten Spenders
laufen in mehreren Stufen ab. Aus der mit der Einverständniserklärung
abgegebenen Blutprobe wird zunächst - u.a. aus Kostengründen
- nur ein Teil der HLA-Gewebemerkmale bestimmt. Diese Merkmale werden mit
denen der Patienten verglichen. Erst wenn hierbei eine Übereinstimmung
besteht, wird der Spender wegen einer zweiten Blutprobe angeschrieben,
aus der weitere HLA-Merkmale typisiert werden. Dieser Zeitpunkt ist also
nicht vorhersehbar. Wenn auch die zweite Untersuchung Identität zwischen
Spender- und Empfängermerkmalen zeigt, wird in einer dritten Stufe
mit Hilfe weiterer, spezieller Labormethoden der Kreis der evtl. in Betracht
kommenden Spender weiter eingeengt. Gleichzeitig werden jetzt die Spender
um ihr Einverständnis zur Testung auf bestimmte Viruserkrankungen
wie Gelbsucht und HIV gebeten.
Wie wird das Knochenmark entnommen?
Wenn der geeignete Spender gefunden ist, wird dieser zu einem ausführlichen
Informationsgespräch mit einem nicht mit der Knochenmarkübertragung
befaßten Arzt eingeladen. Dabei erfolgt auch eine eingehende ärztliche
Untersuchung, um jedes Risiko für ihn selbst und für den Empfänger
auszuschließen. Erst jetzt gibt der potentielle Spender seine endgültige
Zustimmung zur Entnahme des Knochenmarks. Dieses wird nach Terminabsprache
unter Vollnarkose durch Punktion mit einer Hohlnadel aus dem Beckenkamm
gewonnen. Hierzu ist ein stationärer Aufenthalt in unserer Universitätsklinik
von etwa drei Tagen nötig. Eine neue ambulant durchführbare Methode
der Stammzellgewinnung ist die Separation aus dem Blutkreislauf, die auf
Wunsch des Spenders erfolgen kann. Der Spender ist für beide Verfahren
versichert und es werden ihm alle entstehenden Unkosten, auch Lohnausfall,
erstattet. Eine Vergütung für die freiwillige Knochenmarkspende
selbst wird nicht gewährt. Der Spender erfährt durch die Markentnahme
keine gesundheitliche Beeinträchtigung. Es wird zum einen nur ein
gewisser Anteil des Marks entnommen, zum anderen bildet der Körper
diese Menge in einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen wieder vollständig
neu.
Wir hoffen, Ihnen hiermit eine erste Information gegeben zu haben, die
Ihnen die Entscheidung zur lebensrettenden Knochenmarkspende erleichtern
wird. Falls Sie zusätzliche Fragen haben, so sind die Mitarbeiter
der Spenderzentrale unter der oben angegebenen Telefonnummer zu weiteren
Auskünften gerne bereit. Sollten Sie jetzt Interesse an der Aufnahme
in das Knochenmarkregister haben, fordern Sie bitte das Formblatt "Einverständniserklärung"
und ein Blutabnahme-Set an. Um Durchführung der Blutabnahme können
Sie Ihren Hausarzt bitten. |